Seit Februar 2025 verlangt die europäische KI-Verordnung von Arbeitgebern, deren Beschäftigte KI nutzen, einen Nachweis über deren KI-Kompetenz. Ab dem 2. August 2026 wird diese Pflicht durchsetzbar. Flagio führt den Nachweis für Sie, geordnet und datiert.
Nachweis jetzt anlegen Wie Flagio funktioniert →Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 der KI-Verordnung trifft nahezu jeden Betrieb, dessen Beschäftigte KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag verwenden. Der Arbeitgeber muss nicht selbst KI entwickeln oder anbieten. Es genügt, dass seine Leute KI nutzen. Dann muss er sicherstellen und belegen können, dass sie ein ausreichendes Verständnis für den Umgang mit KI und deren Risiken haben.
Wie bei jeder arbeitsrechtlichen Pflicht gilt: Entscheidend ist im Zweifel nicht, ob geschult wurde, sondern ob es belegt werden kann. Genau hier setzt Flagio an.
Diese Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang die Pflicht im Einzelfall greift, hängt von den konkreten Umständen Ihres Betriebs ab.
Legen Sie die durchgeführte KI-Kompetenzschulung als Nachweis an, mit Datum, Teilnehmern und Inhalt. Eine passende Nachweisart ist bereits vorbereitet.
Hängen Sie Teilnehmerliste oder Zertifikat als Dokument an. Einmal erfasst, ist der Nachweis unveränderbar und behält damit seinen Beweiswert.
Bei einer Prüfung oder Nachfrage rufen Sie den datierten Nachweis auf Knopfdruck ab, einzeln oder als Teil des Gesamtberichts.
Anders als ein Eintrag in einer Tabelle lässt sich ein in Flagio erfasster Nachweis nachträglich nicht ändern oder rückdatieren. Genau das macht ihn vor einer Behörde oder einem Gericht belastbar.
Flagio dokumentiert Ihre Schulungsnachweise. Flagio führt die Schulung nicht selbst durch und erteilt keine Rechtsberatung zu Ihrer konkreten Pflichtenlage. Es ist das geordnete, beweissichere Gedächtnis Ihres Betriebs, nicht dessen Rechtsabteilung.
Verwechseln Sie diese Pflicht nicht mit der vieldiskutierten Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte aus Artikel 50. Jene betrifft vor allem, wer selbst KI-Inhalte veröffentlicht oder Chatbots betreibt. Die KI-Kompetenzpflicht hingegen betrifft Sie als Arbeitgeber unabhängig davon, ob Sie KI-Inhalte veröffentlichen.
Registrieren Sie sich, legen Sie den KI-Kompetenznachweis an und haben Sie ihn bereit, bevor jemand danach fragt.
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